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FG Berlin, 22.01.2002 - 5 K 5430/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unternehmenseigenschaft der Deutschen Bundespost TELEKOM in den Jahren 1991 und 1992, soweit diese in den Streitjahren ein Entwicklungszentrum für Software betrieben hat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin, 22.01.2001 - 5 K 5430/98
- FG Berlin, 22.01.2002 - 5 K 5430/98
- BFH, 12.10.2004 - V R 15/02
Papierfundstellen
- EFG 2002, 718
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 05.03.1996 - XI B 154/95
Auslegung eines Einspruchs gegen Umsatzsteuerbescheide durch eine Gesellschaft …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 28.05.1998 - II B 3/98
Grunderwerbsteuer bei Personengesellschaften
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 31.05.1994 - V B 136/93
Vermietung gewerblicher Räume - Abzug von Vorsteuer wegen eines Umbaus von Räumen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 05.02.2004 - V R 90/01
Umsatzsteueroption bei Grundstücksvermietung an Deutsche Telekom
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Köln, 23.02.2000 - 4 K 3030/95
Unternehmereigenschaft der Deutschen Bundespost Telekom
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 12.10.2004 - V R 15/02
USt: Unternehmereigenschaft der Deutschen Bundespost Telekom
Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 718 veröffentlicht ist, führte zunächst aus, dass die Klage zulässig sei.